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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen gültig ab 01.01.2026

§ 1 Allgemeines

1. Wir erbringen unsere Leistungen und Lieferungen gegenüber unseren Kunden gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend „Besteller“ oder „Käufer“).

2. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Mündlich getroffene individuelle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 

3. Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

4. Von uns erstellte Muster, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und verkörperte Werke bleiben unser Eigentum. Soweit von uns Daten und Informationen in elektronischer Form erstellt werden, verbleiben die Urheberrechte bei uns. Diese Daten und Informationen dürfen ohne unsere vorherige Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

§ 2 Vertragsschluss / Aufrechnung / Zurückbehaltung bei Bestellungen über den Online-Shop

1. Die Darstellungen der Waren in unserem Online-Shop unter www.smith-soul.com stellen keine rechtlich bindenden, sondern freibleibende und unverbindliche Angebote dar. Die in unseren Angeboten oder auf unserer Website enthaltenen Angaben zu Maßen, Gewichten oder sonstigen Eigenschaften sowie Typenbezeichnungen, Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich.

2. Eine Bestellung in unserem Online-Shop ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Der Besteller kann sich auf der Webseite des Online-Shops durch Anklicken des Buttons „Registrierung“ und Durchführung des nachfolgenden Registrierungsverfahrens registrieren. Für eine erfolgreiche Registrierung hat der Besteller die im Rahmen des Registrierungsverfahrens erforderlichen Pflichtauskünfte in das Registrierungsformular einzutragen. Der Besteller sichert zu, dass die von ihm eingetragenen Angaben wahrheitsgemäß sind und er im eigenen Namen handelt.

3. Über die erfolgreiche Registrierung erhält der Besteller eine Bestätigung. Erst mit Versenden der Registrierungsbestätigung durch uns ist die Registrierung abgeschlossen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Wir können die Registrierung des Bestellers ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4. Die im Rahmen des Registrierungsverfahrens von uns erhobenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gespeichert. Der Besteller kann jederzeit die Löschung der bei uns gespeicherten Daten verlangen. Mit der Löschung entfallen auch die Registrierung und die Bestellberechtigung des Bestellers in unserem Online-Shop.

5. Durch Anklicken des Buttons „Warenkorbʺ wird das ausgewählte Produkt für eine eventuell später erfolgende Bestellung vorgemerkt. Über den „Warenkorbʺ, welcher jederzeit über einen Link im Shop-Angebot erreichbar ist, kann der Bestellvorgang durch Betätigung des Buttons „Zur Kasse“ fortgesetzt werden. In der Bestellabwicklung wird jeder Schritt erläutert und die erforderlichen Angaben abgefragt. Zur abschließenden Durchführung der Bestellung wird eine Aufstellung aller im Warenkorb befindlichen Produkte angezeigt; Art und Anzahl der Produkte können geändert bzw. gelöscht werden. Nach Prüfung der Angaben und Freigabe durch den Besteller wird die Bestellung an uns gesandt. Die Bestellung ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren und rechtsverbindlich.

6. Nach Eingang der Bestellung erhält der Besteller eine automatisch generierte Zugangsbestätigung per E-Mail. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sondern bestätigt nur den Erhalt der Bestellung. Wir behalten uns das Recht vor, eine Bonitätsprüfung des Bestellers durchzuführen und die Annahme der Bestellung bei Vorliegen von Negativmerkmalen abzulehnen. Bei Annahme der Bestellung erhält der Besteller eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail.

7. Bei Abrufaufträgen ist die gesamte festgelegte Menge innerhalb der vereinbarten Frist von dem Besteller abzunehmen. Zusagen von Sonderpreisen beziehen sich nur auf die jeweilige Bestellung und haben keine Präzedenzwirkung auf spätere Verträge.

8. Die Vertragsdokumente werden von uns elektronisch gespeichert. Auf Verlangen des Bestellers stellen wir diesem die Vertragsdokumente einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen per E-Mail zur Verfügung.

9. Soweit unsere Mitarbeiter vor oder bei Vertragsschluss mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, bedürfen diese unserer schriftlichen Bestätigung. Nachträgliche Auftragsänderungen sowie Änderungen des Liefervertrages sind von uns ebenfalls schriftlich zu bestätigen. Es gilt der Vorrang der Individualabrede.

10. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für den Umfang unserer Leistungserbringung nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Derartige Angaben, insbesondere auch über die Verwendbarkeit der gelieferten Produkte, gelten nur dann als Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB, wenn wir dieses ausdrücklich schriftlich erklären. Ebenso können aus allgemeinen Produktbeschreibungen keine Rückschlüsse auf Qualität und Tauglichkeit der Produkte gezogen und keine Sachmängelansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, bestimmte Eigenschaften der Produkte werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.

11. Eine Beratung durch unsere Mitarbeiter erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen; eine Haftung unsererseits kann hieraus jedoch nur abgeleitet werden, soweit diese Beratung Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist.

12. Stellen wir dem Besteller Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne der §§ 454, 455 BGB.

13. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere ein Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen, sind wir berechtigt, von dem Besteller Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen unverzüglich an uns herauszugeben sind. Der Rückforderungsanspruch ist mit Geltendmachung sofort fällig.

14. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen des Bestellers wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

 

§ 3 Vertragsschluss / Aufrechnung / Zurückbehaltung bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die in unseren Angeboten, Drucksachen oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben zu Maßen, Gewichten oder sonstigen Eigenschaften sowie Typenbezeichnungen, Beschreibungen und Abbildungen erfolgen, wenngleich nach bestem Wissen, gleichfalls unverbindlich.

2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bestellungen stellen ein Angebot gemäß § 145 BGB dar und können von uns innerhalb von drei Wochen nach Eingang schriftlich oder in Textform, d. h. per E-Mail, Telefax oder Brief sowie durch Zusendung der Waren angenommen werden. In letzterem Fall gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung. Bei Bestellungen auf elektronischem Weg, d. h. per E-Mail außerhalb unseres Online-Shops, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch uns dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung bzw. Zusendung der Rechnung verbunden werden.

3. Wir behalten uns das Recht vor, nach Eingang der Bestellung eine Bonitätsprüfung des Bestellers durchzuführen und die Annahme der Bestellung bei Vorliegen von Negativmerkmalen abzulehnen.

4. Bei Abrufaufträgen ist die gesamte festgelegte Menge innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Zusagen von Sonderpreisen beziehen sich nur auf die jeweilige Bestellung und haben keine Präzedenzwirkung auf spätere Verträge.

5. Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Wege bestellt, werden wir die Vertragsdokumente speichern und dem Besteller auf dessen Verlangen einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen per E-Mail zur Verfügung stellen.

6. Soweit unsere Mitarbeiter vor oder bei Vertragsschluss mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, bedürfen diese unserer schriftlichen Bestätigung. Nachträgliche Auftragsänderungen sowie Änderungen des Liefervertrages sind von uns ebenfalls schriftlich zu bestätigen. Es gilt der Vorrang der Individualabrede.

7. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für den Umfang unserer Leistungserbringung nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Derartige Angaben, insbesondere auch über die Verwendbarkeit der gelieferten Produkte, gelten nur dann als Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB, wenn wir dieses ausdrücklich schriftlich erklären. Ebenso können aus allgemeinen Produktbeschreibungen keine Rückschlüsse auf Qualität und Tauglichkeit der Produkte gezogen und keine Sachmängelansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, bestimmte Eigenschaften der Produkte werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.

8. Eine Beratung durch unsere Mitarbeiter erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen; eine Haftung unsererseits kann hieraus jedoch nur abgeleitet werden, soweit diese Beratung Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist.

9. Stellen wir dem Besteller Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne der §§ 454, 455 BGB.

10. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere ein Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen, sind wir berechtigt, von dem Besteller Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen unverzüglich an uns herauszugeben sind. Der Rückforderungsanspruch ist mit Geltendmachung sofort fällig.

11. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen des Bestellers wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

 

§ 4 Widerrufsrecht

1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über welches nachstehend belehrt wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

2. Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für sämtliche außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen.


A. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ultimo Fashion GmbH, Künkelstraße 125, 41063 Mönchengladbach, Tel +49 2161 293 58 0, E-Mail: kundenservice@smith-soul.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

B. Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.


An die

 

Ultimo Fashion GmbH

Künkelstraße 125

41063 Mönchengladbach


E-Mail: kundenservice@smith-soul.com

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

_______________________________________________________

 

_______________________________________________________

 

Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________

 

________________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s)

 

________________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

_________________________

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen

 

§ 5 Umtausch/Retouren-Kosten bei Umtausch

Unabhängig von dem gesetzlichen Widerrufsrecht räumen wir dem Besteller ein Umtauschrecht für den Fall einer falschen Größenbestellung ein, wonach der gelieferte Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt innerhalb Deutschlands in einen gleichen Artikel anderer Größe umgetauscht werden kann. Der gleichzeitige Umtausch von verschiedenen Artikeln ist nicht möglich. Bei einem Umtausch ist die gelieferte Ware zurückzusenden und der Artikel in einer anderen Größe zu bestellen.

2. Im Fall des Umtausches übernehmen wir die Kosten der Rücksendung der Waren, sofern der Sendung ein Retourenschein beiliegt, der Besteller diesen verwendet und die Rücksendung über DHL erfolgt. Andernfalls trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung der Umtauschware.

 

§ 6 Beschaffenheit der Ware

Die Beschaffenheit des Liefergegenstandes entspricht dem Marktüblichen unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN-Normen. Kenndaten und Toleranzen werden ebenfalls nach den maßgeblichen DIN-Normen ermittelt. Überlassene Warenmuster und typische Kenndaten geben lediglich Anhaltspunkte für die Qualität der zu liefernde Ware im Rahmen üblicher Toleranzen.

 

§ 7 Lieferzeit/Verzug

1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Lieferungen sind nur an Lieferadressen in Deutschland. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile bleibt Mönchengladbach, soweit nichts anderes bestimmt ist.

2. Die gewöhnliche Lieferzeit beträgt bei Waren, die am Lager vorrätig sind, 1 – 3 Tage. Verbindliche Liefertermine oder Fristen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller und setzt voraus, dass uns vom Besteller sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben fristgerecht vorgelegt und vereinbarte Anzahlungen bzw. Zahlungssicherheiten geleistet wurden. Hat der Besteller seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten.

3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist unsere Niederlassung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Als maßgebliche Lieferfristtage gelten ausschließlich Arbeitstage.

4. Werden die mit einem Abrufauftrag bestellten Waren von dem Besteller innerhalb der vereinbarten Fristen nicht abgenommen, können wir von dem Abrufauftrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts hat der Besteller uns den Schaden zu ersetzen, den wir hierdurch erleiden.

5. Verlangt der Besteller nach Vertragsabschluss Änderungen des Auftrags, welche die Lieferzeit beeinflussen, so sind etwaige Lieferfristen im Fall der Abänderung neu zu vereinbaren; im Zweifel verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

6. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so hat er, beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu tragen, mindestens jedoch Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Netto-Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. Dem Besteller bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die uns im Fall des Annahmeverzugs darüber hinauszustehenden gesetzlichen Rechte (z. B. Rücktritt, Schadensersatz, ggfs. auch pauschaliert gemäß § 8 dieser Bedingungen) bleiben hiervon unberührt.

7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages ist dem Besteller unter angemessener Berücksichtigung unserer Interessen erkennbar unzumutbar. Zulässige Teillieferungen sind gesondert zu vergüten. Etwaige Verpackungs- und Versandkosten werden nur einmalig erhoben.

8. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer, nicht von uns zu vertreten ist. In diesem Fall werden wir den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren.

9. Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen (z. B. Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder Epidemien) zurückzuführen sind. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände bei Vorlieferanten von uns eintreten.

10. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich im Rahmen des Zumutbaren gegenseitig zu informieren und ihre vertraglichen Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen in angemessener Art und Weise anzupassen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, werden die Vertragsparteien über eine einvernehmliche Lösung beraten. Dauert die Behinderung länger als sechs Monate, ist jeder Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller in diesem Fall nicht zu.

11. Entsteht dem Besteller durch eine von uns zu vertretende Verzögerung der Lieferung ein Schaden und Haben wir hiernach Schadensersatz zu leisten, beträgt dieser für jede volle Woche der Verspätung höchstens 0,5 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Insgesamt ist der Schadensersatz auf 5 % des Wertes der verspäteten Gesamtlieferung beschränkt. Liegt ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB bzw. § 376 HGB vor oder beruht unser Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung von Vertragspflichten, die die Durchführung des Vertrages erst möglich machen (wesentliche Vertragspflichten), haften wir abweichend von Satz 1 für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Wir behalten uns den Nachweis vor, dass dem Besteller kein Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist. Haben wir oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei der Verzögerung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten oder haben wir durch die Verzögerung schuldhaft die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht, gelten die vorstehenden Beschränkungen nicht. In diesen Fällen haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt in jedem Fall unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 8 Gefahrübergang/ Abnahme

1. Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung sowie in Fällen des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes, auf den Besteller über, wenn die Waren zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind.

2. Wird der Versand oder die Zustellung, aus Gründen verzögert, die vom Besteller zu vertreten sind, oder kommt der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

3. Der Abschluss einer Transport- oder sonstigen Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

4. Der Besteller ist verpflichtet, die äußerliche Beschaffenheit der Lieferung unverzüglich nach ihrem Eintreffen zu untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber der Transportperson und uns gegenüber zu beanstanden und Beweise zu sichern. 

5. Nach Übergabe des Liefergegenstandes ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet, sofern eine solche im Einzelfall vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist und keine wesentlichen Mängel der Abnahme entgegenstehen. Die Lieferung gilt in jedem Fall als abgenommen, wenn der Besteller den Liefergegenstand in Gebrauch nimmt und innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist nach Ingebrauchnahme keine Mängel gerügt werden. Als abgenommen gilt unsere Leistung auch, wenn wir dem Besteller nach Übergabe der Waren eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert. Dies gilt auch für von uns erbrachte Teilleistungen.

 

§ 9 Pauschalierter Schadenersatz bei Annahmeverweigerung

Befindet sich der Besteller mit der An oder Abnahme der von ihm bestellten Leistungen in Verzug und setzen wir ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme unserer Leistungen, so können wir nach Ablauf dieser Frist nach unserer Wahl anstatt Vertragserfüllung eine Schadenspauschale verlangen, die sich auf 20 % des Auftragswertes beläuft. Beiden Parteien bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass ein wesentlich höherer bzw. ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Diese Regelungen über die pauschale Berechnung des Schadens gelten auch, wenn im Falle der Insolvenz des Bestellers der Insolvenzverwalter von seinem Recht Gebrauch macht, den Vertrag nicht zu erfüllen.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt wird (Kontokorrent). Gerät der Besteller mit einer Bezahlung in Verzug, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware wieder an uns zu nehmen. Der Besteller ist in diesem Fall nicht berechtigt, die Ware weiter zu veräußern oder an Dritte weiterzugeben.

2. Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten insoweit – ggf. auch teilweise – nach Aufforderung des Bestellers freizugeben, sofern ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Bestellers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 % (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50 %) übersteigt. Bei der Freigabe steht uns die Wahl zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

3. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist der Besteller zur Herausgabe des Liefergegenstandes an uns verpflichtet. Für diesen Fall gestattet der Besteller uns schon jetzt, den betreffenden Liefergegenstand bei ihm abzuholen. Hiermit einhergehende Kosten trägt der Besteller. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bzw. der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich erklärt.

4. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse bis zu deren vollem Wert. Falls die Verarbeitung aus Stoffen oder Waren mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert unserer Vorbehaltsware, erwerben wir das Miteigentum (Bruchteileigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Es wird vereinbart, dass die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt. Wird die Vorbehaltsware durch den Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, untrennbar vermischt oder untrennbar vermengt und ist einer der anderen Gegenstände als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt an der dabei entstehenden Sache anteiliges Miteigentum zur Sicherheit im Verhältnis des Werts unserer Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen, vermischten oder vermengten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Wir nehmen die Übereignung an. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Besteller für uns die Ware unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt.

5. Veräußert der Besteller den Liefergegenstand bestimmungsgemäß weiter, so tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur Tilgung aller Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Aus begründetem Anlass, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs oder eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

6. Im Fall der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren verpflichtet sich der Besteller, den Liefergegenstand nur mit der Maßgabe zu veräußern, dass er sich seinerseits das Eigentum an den hierdurch entstandenen Erzeugnissen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehält und vereinbart, dass anstelle des Eigentumsvorbehalts, wenn dieser durch Weiterveräußerung, Verbindung, Verarbeitung oder Vermengung erlischt, das Eigentum an der neuen Sache und die daraus entstehende Forderung tritt.

7. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern; insbesondere ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller hat auf unser Verlangen den Nachweis über den Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages zu erbringen und tritt die Forderungen aus dem Versicherungsvertrag bereits im Voraus an uns ab.

8. Kennt das Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, den in diesem Abschnitt vorgesehenen Eigentumsvorbehalt nicht, gestattet dieses Recht uns aber, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen von uns mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder – an dessen Stelle – eines anderen, vergleichbaren Rechts an dem Liefergegenstand treffen möchten.

9. Werden Vorbehaltswaren oder sonstige uns nach den vorstehenden Bestimmungen gewährte Sicherheiten durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder in sonstiger Weise gefährdet, hat der Besteller auf unsere Rechte hinzuweisen. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter auf uns gehörende Waren erfolgen. In letzterem Fall hat der Besteller uns die für eine Intervention (Drittwiderspruchsklage) erforderlichen Unterlagen und sonstigen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

 

§ 11 Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen

Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an unseren Unterlagen, Abbildungen und Zeichnungen vor. Der Besteller ist nicht befugt, diese Unterlagen ohne unsere Genehmigung nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen. Sollte der Besteller gegen diese Verpflichtung verstoßen oder die Unterlagen auf sonstige Weise missbräuchlich verwenden, können wir sie unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ansprüche zurückfordern.

 

§ 12 Sachmängelhaftung

1. Sofern es sich bei dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Besteller um einen Kauf- oder Werk(liefer)vertrag handelt, haften wir für bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestehende Sach- und Rechtsmängel des Liefergegenstandes nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.

2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit für den Liefergegenstand aus unseren bei Vertragsabschluss geltenden Produktspezifikationen.

3. Handelt es sich bei dem Besteller um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB sind uns unbeschadet der Bestimmung in § 377 HGB erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen in jedem Fall unverzüglich, spätestens jedoch zehn Tage nach Anlieferung und in jedem Fall vor Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Versteckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch zehn Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.

4. Handelt es sich bei dem Besteller um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB beträgt die Verjährungsfrist der Mängelansprüche ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Sollten wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, gelten für etwaige Schadensersatzansprüche die gesetzlichen Fristen. Ebenso gelten die gesetzlichen Fristen für die Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern und soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1. Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und 634 a. Abs. 1. Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt. Die gesetzlichen Fristen gelten auch für die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln, bei denen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder der Schadensersatzanspruch auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.

5. Unsere Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel beschränkt sich auf die Nacherfüllung. Im Rahmen dieser Nacherfüllungspflicht sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, d. h. Waren oder Warenteile, die bei Gefahrübergang mangelhaft waren, werden nach unserer Wahl von uns nachgebessert oder neu geliefert. Ersetzte Warenteile gehen in unser Eigentum über bzw. bleiben in unserem Eigentum und sind auf Verlangen auf unsere Kosten an uns zurückzusenden. Kommen wir unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung wiederholt, d.h. mindestens zweimal, fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein unerheblicher Mangel vorliegt. Soweit wir mangelfreie Teillieferungen erbracht haben, ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag nur zulässig, wenn das Interesse des Bestellers an den erbrachten Teillieferungen nachweislich fortgefallen oder ihm ein Festhalten an dem Vertrag unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen erkennbar unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche, bestehen nur nach Maßgabe der in § 12 dieser Bedingungen aufgeführten Bestimmungen.

6. Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, und Materialkosten), erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, vorausgesetzt, es liegt ein gewährleistungsrelevanter Mangel vor. Transportkosten übernehmen wir jedoch nur zu und von dem Ort, an den die bei uns gekaufte Ware bestimmungsgemäß geliefert wurde und maximal bis zur Höhe des Wertes des Liefergegenstandes in mangelfreiem Zustand.

7. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Eignung des Liefergegenstandes für Zwecke, die von dem vorgesehenen oder verkehrsüblichen Verwendungszweck abweichen, soweit dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wir übernehmen zudem keine Gewähr für Mängel, die aus dem unsachgemäßen Transport und der unsachgemäßen Lagerung durch den Besteller oder aus einer sonstigen fehlerhaften Behandlung resultieren. Ebenso haften wir nicht für Mängel, die nach der Eigenart und Beschaffenheit des Liefergegenstandes typischerweise auf chemische Einflüsse oder andere Umweltbedingungen (soweit diese nicht vertraglich vorausgesetzt sind) sowie auf übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind, sofern diese nicht von uns zu vertreten sind.

8. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen ferner, wenn der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig ändert oder durch Dritte ändern lässt. Dies gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen an dem Liefergegenstand verursacht wurden.

 

§ 13 Sonstige Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Bestellers auf Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens, einschließlich Begleit- und Folgeschäden, sind – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen sowie vorbehaltlich etwaiger besonderer Bestimmungen zum Schadensersatz bei Lieferverzug ausgeschlossen.

2. Unberührt bleiben Ansprüche des Bestellers, wenn

a)   der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht.

b)   eine schuldhafte Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat.

c)   wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder soweit wir eine Garantie übernommen haben.

d)   wir aus sonstigen Gründen, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, zwingend haften.

e)   der Schaden mindestens auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“), durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

3. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Vertragspflichten, die die Durchführung des Vertrages erst möglich machen, haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften.

4. Der Besteller wird uns, sofern er uns nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend schriftlich informieren und konsultieren. Der Besteller hat uns Gelegenheit zur Untersuchung des Schadensfalls zu geben.

5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

 

§ 14 Preise

1. Wir berechnen unsere zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

2. Bestellungen innerhalb Deutschlands grundsätzlich kostenfrei. Fallen Je nach Wert und Gewicht im Einzelfall zusätzliche Kosten für Verpackung, Frachtsicherung und sonstige mit dem Versand verbundenen Aufwendungen einschließlich Mautgebühren an, werden diese von uns gesondert berechnet.

 

§ 15 Zahlungsbedingungen

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Forderungen aus Warenlieferungen sofort fällig und ohne Skonto zu zahlen.

2. Dem Besteller stehen die von uns angegebenen Zahlungswege (Visa- und Mastercard, PayPal) offen. Ein anderer Zahlungsweg ist nur möglich, wenn dieser im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Versendung der Waren erfolgt nur bei vorherigem Zahlungseingang auf unserem Konto oder vorliegender Zahlungsbestätigung eines mit der Zahlungsabwicklung beauftragten Zahlungsdienstleisters. Bei Zahlungsverzug haben wir die gesetzlichen Rechte.

3. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Leistung auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

4. Einzelne Lieferungen im Rahmen von Abrufaufträgen erfolgen jeweils mit separatem Lieferschein und separater Rechnungsstellung.

5. Änderungen von Abrufaufträgen durch nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge oder nachträgliche Verringerung vereinbarter Abrufe berechtigen uns zu einer Erhöhung der Stückpreise anhand unserer zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Warenpreisliste.

 

§ 16 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Wirksamkeit

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand, unbeschadet unseres Rechtes, Klage an jedem anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu erheben, Mönchengladbach vereinbart. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäften mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.

2.In Bezug auf Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt für alle Auseinandersetzungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

Mönchengladbach, Dezember 2025